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August 2020

Neue Regelungen zur Dokumentation von Anlageberatungen seit 01.08.2020

Am 01.08.2020 sind neue Regelungen zur Dokumentation von Anlageberatungen in Kraft getreten. Hierzu haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

Jeder Fonds hat jetzt einen Zielmarkt
Bei jedem einzelnen Fonds ist genau festgelegt, für welche Kunden (hier geht es beispielsweise um den Anlagehorizont und die Risikobereitschaft) er geeignet ist. Diese sogenannte “Zielmarktdefinition“ erfolgt durch die Fondsgesellschaft. Wir als Finanzanlagenvermittler sind verpflichtet, uns die Zielmarktdefintionen zu beschaffen und diese bei der Kundenberatung zu berücksichtigen.

Geeignetheitsprüfung ersetzt Protokoll
Bislang wurde bei jeder Anlageberatung ein Beratungsprotokoll erstellt. Dies wird durch die sog. "Geeignetheitserklärung“ ersetzt. Das Protokoll entfällt. Aufträge können im Normallfall erst an die Depotstelle weitergeleitet werden, nachdem Sie die Geeignetheitserklärung erhalten haben. In Situationen, in denen Ihnen die Geeignetheitserklärung nicht sofort ausgehändigt werden kann, z. B. bei Anlageberatungen per Telefon oder Video-Chat, haben Sie die Wahl: entweder wird die Order erst weitergeleitet, wenn Sie die Geeignetheitserklärung erhalten haben oder auf Ihren Wunsch wird sie sofort weitergeleitet. Die Geeignetheitserklärung erhalten Sie dann unverzüglich im Nachgang.

Änderungen bei der Kostenoffenlegung
Bislang haben wir Ihnen im Vorfeld der Auftragserteilung unsere Provisionen offengelegt. Informationen zu den Kosten der einzelnen Fonds waren den Aufträgen beigefügten “Wesentlichen Anlegerinformationen“ zu jedem Fonds zu entnehmen.  Zusätzlich erhielten Anleger einen  aggregierten Kostenausweis einmal im Jahr von der Depotbank. Der neue Kostenausweis geht noch einen Schritt weiter. Schon im Vorfeld der Auftragserteilung erhalten Sie eine Übersicht der für die Anlagen anfallenden Gesamtkosten. Darin sind auch die intern anfallenden Fondskosten enthalten, die in den ausgewiesenen Fondsergebissen bereits enthalten und berücksichtigt sind. Das mag bei der Umstellung für etwas Verwirrung sorgen, letztlich wird das Thema Kosten durch die Anpassungen aber noch transparenter. Den zusammengefassten Kostenausweis von der Depotbank zum Jahresende gibt es weiterhin.

Umsetzung bei Rottmann Finanz
Die Beschaffung von Zielmarktdaten erfolgt vollautomatisiert durch eine zentrale Datenbank. Da wir keine Einzelwertpapierberatung (Aktien, Zertifikate u.a.) anbieten, ist der Prozess für uns und unsere Kunden sehr einfach und praxisnah. Im Rahmen der Geeignetheitsprüfung erfolgt ein vollautomatisierter Abgleich mit den Vorgaben auf Kundenebene. Dadurch ist gewährleistet, dass wir ausschließlich Produkte auswählen, die zu den Vorgaben und der Gesamtstrategie unserer Kunden passen. In der gleichen Kundeninformation erfolgt auch die Kostenoffenlegung automatisiert vor der Auftragserteilung. Die bestehenden Rahmenvereinbarungen werden sukzessive an die neuen Bestimmungen angepasst.


Taping: Aufzeichnung von Telefongesprächen
Eine weitere Neuerung ist das sog. „Taping“. Künftig sind Telefongespräche und sonstige elektronische Kommunikation (z.B. Videochat) aufzuzeichnen, sofern dabei eine Anlageberatung stattfindet. Vor Beginn der Aufzeichnung werden Sie hierauf hingewiesen. Wir können also weiterhin privat miteinander plaudern, ohne dass das Gespräch aufgezeichnet wird, wenn es aber um Finanzanlagen geht, dann darf auf die Aufzeichnung nicht verzichtet werden. Selbstverständlich können Sie der Aufzeichnung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Dies hat jedoch zur Folge, dass keine Anlageberatungen per Telefon mehr durchgeführt werden können.

Umsetzung bei Rottmann Finanz
Wir haben den Prozess für Depotanpassungen in den letzten Jahren mehr und mehr auf die Korrespondenz per Mail umgestellt, so dass die neue Tapingvorschrift sich bei uns nur auf einen kleineren Teil der Beratung auswirkt. Der Versand von Informationen per Mail wird weiter ausgebaut, so dass der formelle Teil (Fondsinformationen mit Geeignetheitsprüfung, Kostenoffenlegung u.a.) automatisiert erfolgt. Bei den Beratungsgesprächen wird es auch weiterhin mehr um Themen wie zeitliche Zielsetzungen gehen und weniger um formelle Informationen zu einzelnen Fonds. Diese liefern wir ohnehin in jedem Fall in Schriftform.


Fazit / Ausblick

Durch die neuen Regelungen werden noch mehr Informationen im Zusammenhang mit Depoteröffnungen oder Ordererteilungen zur Verfügung gestellt. Da auf der anderen Seite aber das bisher notwendige Beratungsprotokoll entfällt, sehen wir unterm Strich keinen Mehraufwand für Kunde und Berater. Wir begrüßen diesen Teil der neuen Regelungen und sind softwareseitig so vorbereitet, dass die neuen Prozesse sofort umsetzbar sind. Anders sieht das beim Thema Taping aus: Das wird verständlicherweise vielen Kunden nicht gefallen. Wir werden den Informationsversand per Mail weiter ausbauen.

Strategie RF Balance (Fondsvermögensverwaltung)
Das Strategie Depot RF Balance ist von den neuen Regelungen nicht betroffen. Diese Lösung ist verwaltungstechnisch wesentlich weniger aufwendig als individuelle Fondsdepotlösungen. 

 


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