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VORDENKEN STATT NACHDENKEN: WERTVOLLE ALTANLAGEN

Da die Mehrheit unserer Kunden bereits seit mehr als einem Jahrzehnt bei Rottmann Finanz ist, machen ältere Vertragsrahmen einen nicht unerheblichen Teil der Gesamtplanung aus. Da es sich überwiegend um sehr lang laufende Anlagen handelt, sind zum einen die vorausschauende Anbieterauswahl und zum anderen die flexible Vertragsgestaltung nachhaltig von großer Bedeutung. Nachstehend die Informationen zu den wichtigsten Vertragsformen, die bis heute bei vielen Kunden noch Bestand haben:

DB Vita (2004)

  • Steuerfreie Fondspolice bei Abschluss bis zum 31.12.2004
  • Flexible Vertragslaufzeiten bis 99 Jahre zur langfristigen Sicherung der Steuerfreiheit
  • Laufende Anpassung der Fondsauswahl möglich

Skandia (1998 bis 2005)

  • Steuerfreie Fondspolice bei Abschluss bis zum 31.12.2004
  • Flexible Vertragslaufzeiten bis 75 Jahre zur langfristigen Sicherung der Steuerfreiheit
  • Laufende Anpassung der Fondsauswahl möglich

Fondsdepot Bank und DWS: Direkte Fondsanlagen bis 2008
Entgegen der Beratung der meisten Banken empfehlen wir unseren Kunden, ihre bis zum 31.12.2008 getätigten Fondsanlagen langfristig zu halten, um von den Steuervorteilen zu profitieren. Die Kursgewinne aus Altanlagen bleiben steuerfrei. Dieses gilt auch für den Fall der Vererbung von Wertpapieren.

Alte Bauspartarife (1999 bis 2013)
Wir sind gewiss keine Bausparfans. Im Allgemeinen rechnen sich die am Markt eingesetzten Finanzierungsmodelle nicht. Das Beratungsniveau ist unterirdisch. Aber die Produktwelt ist nicht nur schwarzweiß. Es gab immer wieder interessante Tarife für Kapitalanleger als Alternative zu Festzinsanlagen. Diese Renditetarife hat Rottmann Finanz bis 2013 sehr selektiv genutzt. Die Konten werden aktiv betreut. Die Daten werden jährlich in der Depoteinsicht aktualisiert. Die Gesamtübersicht finden Sie auf den Folgeseiten. Die Bestandskonten sollten solange wie möglich gehalten werden. Bei unberechtigten Kündigungen seitens der Bausparkassen leisten wir Hilfestellung, siehe Gastbeitrag von Rechtsanwalt Markus Eisenburger.



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